Untergrundprüfung
Den Untergrund vor der Verlegung gemäß DIN 18356, DIN 18365 oder DIN 18367 prüfen. Der Untergrund muss u.a. druck- und zugfest, rissfrei, ausreichend oberflächenfest, dauertrocken, eben, sauber und frei von Trennmitteln, Sinterschichten etc. sein. Porosität und Griffigkeit der Oberfläche sind ebenfalls zu beurteilen. Der Feuchtegehalt und die Saugfähigkeit von Zement(fließ)- und Calciumsulfat(fließ)estrichen sowie Raumtemperatur, Raumluftfeuchtigkeit und Untergrundtemperatur sind zu prüfen.Untergrundvorbereitung
Durch die Untergrundvorbereitung ist sicherzustellen, dass der Untergrund belegereif wird, also insbesondere sauber, oberflächenfest, griffig, ggf. saugfähig, eben, dauertrocken und rissfrei ist. Eine mechanische Vorbehandlung des Untergrundes (Abkehren, Absaugen, maschinelles Bürsten, An- oder Abschliff, Fräsen, Kugelstrahlen) ist je nach Art und Zustand des Untergrundes durchzuführen. Risse und Fugen, außer Dehnungsfugen oder anderweitig konstruktionsbedingt, sind mit STAUF Gießharz und Estrichklammern kraftschlüssig zu verschließen. Löcher und Vertiefungen können mit einer standfesten STAUF Spachtelmasse gefüllt werden. Verarbeitung Die gebrauchsfertige bzw. angemischte Grundierung, unverdünnt mit einem geeigneten Auftragsgerät innerhalb der Verarbeitungszeit einmalig auftragen, dabei Pfützenbildung vermeiden. Die Grundierung dringt in poröse, saugfähige Untergründe ein und bildet auf dichten, nicht saugfähigen Untergründen einen geschlossenen Film. Um die Trocknung zu beschleunigen, für gute Lüftung sorgen.Haftungsbegrenzung
Die vorstehenden Angaben entsprechen dem derzeitigen Entwicklungsstand. Sie sind in jedem Fall als unverbindlich zu betrachten, da wir keinen Einfluss auf die Verlegung haben und die Verlegevoraussetzungen örtlich unterschiedlich sind. Ansprüche aus diesen Angaben sind daher ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für den kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellten kaufmännischen und technischen Beratungsdienst. Wir empfehlen daher, ausreichende Eigenversuche durchzuführen und selbst festzustellen, ob sich das Erzeugnis für den vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Mit Erscheinen dieser Ausführungen verlieren alle vorhergehenden technischen Informationen (Merkblätter, Verlegeempfehlungen und sonstige, für ähnliche Zwecke bestimmte Ausführungen) ihre Gültigkeit.